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Die modernisierte Meisterprüfungsverordnungen in den Teilen I und II für das Feinwerkmechaniker-Handwerk sowie für das Metallbauer-Handwerk wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Die Neuordnung der Meisterprüfungsverordnungen wurden notwendig, da die Inhalte des Meisterprüfungsberufsbildes nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen der Handwerksbetriebe entsprechen. Insbesondere die Digitalisierung der Produktions-, der Produktionssteuerungs- und der Geschäftsprozesse in metallverarbeitenden Handwerksbetrieben sowie ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit bei der Erbringung der Gewerke spezifischen Aufträge machten eine Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung erforderlich.
BVM-Präsident Willi Seiger: In den nächsten 5 Jahren beschäftigen sich über 20% der Betriebe im Metallhandwerk mit der Nachfolgeregelung. Insbesondere vor diesem Hintergrund haben wir mit der Neuordnung der Meistprüfungsverordnungen eine zeitgenmäße Grundlage geschaffen, damit das Metallhandwerk auch in Zukunft auf Erfolgskurs bleibt.
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