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25.05.2015

DIN EN 1090 – Keine Zertifizierung von Montagepersonal erforderlich

Die einschlägige Normung sieht weder für die Montage von Dübelverankerungen noch für die Herstellung von planmäßig vorgespannten Schraubenverbindungen speziell zertifiziertes Montagepersonal vor.


Spezialisiertes Personal ist stets ein wichtiger Garant für hohe Qualität und Sicherheit im Handwerk – so auch bei der Befestigungstechnik. Metallbaubetriebe stellen sich daher die Frage, ob die DIN EN 1090 über die Umsetzung der in der Branche gängigen „Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) hinaus weitere Qualifikationen oder sogar Zertifikate vorsieht. Dazu äußerte sich jetzt der Bundesverband Metall (BVM) in Essen, der seine Mitgliedbetriebe bei der Umsetzung der DIN EN 1090 berät und Umsetzungshilfen anbietet. Die einschlägige Normung sehe weder für die Montage von Dübelverankerungen noch für die Herstellung von planmäßig vorgespannten Schraubenverbindungen speziell zertifiziertes Montagepersonal vor. Die duale Ausbildung in Deutschland sei zurecht so anerkannt, dass Mitarbeiter diese Arbeiten ausführen dürfen, wenn sie fachlich geeignet seien. Was bei planmäßig vorgespannten Schraubenverbindungen zu beachten ist, fasst das BVM-Fertigungshandbuch EN 1090 in Kapitel 11.3 zusammen. Unternehmer haben in beiden Fällen die freie Wahl, ob sie ihre Mitarbeiter selbst schulen oder externe Bildungsangebote nutzen.

Dübelverankerungen ausführen

„In der EN 1090-2 ist an keiner Stelle die Rede von einer speziellen Qualifikation“, so Karsten Zimmer weiter, der den Bereich Technik des Bundesverbands leitet. Das Deutsche Institut für Bautechnik sieht ebenfalls keine spezielle Zertifizierung für Monteure für den Bereich Dübeltechnik vor. Das DIBt hat im Oktober 2010 die bis heute verbindlichen „Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen“ veröffentlicht, um den Betrieben Hilfestellung bei der Qualitätssicherung zu geben. „Sie sind auch im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik im Volltext unter Kap. 1.9.6.11 abgedruckt“, so der Tipp von Zimmer. Es ist über www.metallbaupraxis.de bestellbar. Der BVM ist Herausgeber.

Vorgaben für Planer und Monteure verbindlich

Die im Fachregelwerk aufgeführten „Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen“ erläutern die besonderen Bestimmungen in den allgemeinen bauaufsichtlichen sowie in den europäischen technischen Zulassungen. Sie behandeln außerdem planerische Vorgaben für die Montage und geben Montageanweisungen. Abschließend führt das DIBt die Kompetenzanforderungen für Dübelmonteure aus und macht Vorgaben für Dübelschulungen und Schulungsmaßnahmen. Darin schreibt das Institut die Verantwortung für die Kompetenz der Dübelmonteure ebenso wie die Entscheidung über den Weg der Sicherstellung der Kompetenz eigener Monteure ganz klar den Betrieben zu. 

Für die Dübelmontage schulen

Was ist bei internen Schulungen in Sachen Befestigungstechnik zu beachten? Antworten bezüglich der Dübelmontage, des Verankerungsgrunds, der Einbaubedingungen sowie des Montageablaufs ebenso wie zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder europäischen technischen Zulassung (ETA) für den verwendeten Dübel finden Unternehmer in Kapitel 1.9 des Fachregelwerks. In Kapitel 1.18.3.5 enthält es einen Vordruck für ein Schulungs- und Unterweisungsprotokoll, um interne Schulungen zu dokumentieren.

Für planmäßig vorgespannte Schraubenverbindungen qualifizieren

Die Anforderungen an die Qualifikation des Fachpersonals gelten gleichermaßen für die Ausführung planmäßig vorgespannter Schraubenverbindungen. Entsprechende Normenverweise finden Betriebe in der DIN EN 1090 unter Absatz 8 und 12.5.2 sowie in der DIN EN 1993-1-8/NA, Anhang NA.A (Ergänzende Vorspannverfahren). Bezüglich der betriebsinternen Unterweisung verweist der BVM auf die Arbeitsanweisung AA_003_Planmäßig vorgespannte Schraubenverbindungen, um auch für diesen Bereich die Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu gewährleisten. Die Dokumentation der Unterweisung kann auch hier mit dem oben genannten Vordruck aus dem Fachregelwerk erfolgen.