28.01.2015

Sonderprogramm MobiPro-EU

Sonderprogramm zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro-EU)


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt ein Sonderprogramm auf, mit dem ab 2013 junge Menschen aus EU-Staaten für vakante Ausbildungs- und Fachkraftarbeitsplätze in Deutschland gewonnen werden sollen.

Mit der Durchführung des Sonderprogramms hat das BMAS die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beauftragt. Die ZAV ist langjährig erfahren in der internationalen Arbeitsvermittlung und anerkannter Partner im Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES).

Das Programm soll für Jugendliche und junge Erwachsene aus den EU-Staaten Beschäftigungschancen in Deutschland eröffnen. Es unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, die mindestens 18 und bis zu 35 Jahre alt sind (in Ausnahmefällen, z.B. in Gesundheitsberufen, bis 40 Jahre), die über eine abgeschlossene Schulausbildung bzw. eine berufliche Qualifikation verfügen und in Deutschland eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen wollen.

Die Förderinstrumente des Sonderprogramms konzentrieren sich auf die Überwindung von Hemmnissen und vorhersehbaren Problemen, die den Rekrutierungs- und Einstellungsprozess beeinträchtigen.

Für die „Vermittlung in Ausbildung“ werden die Jugendlichen folgende finanzielle Förderleistungen in Vorbereitung auf die Ausbildung und während einer Ausbildung beantragen können:

•  Sprachkursfinanzierung im Herkunftsland (bis zu 2 Monate),
•  Kostenpauschale zu Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen,
•  Anreisekostenpauschale zur Aufnahme eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums oder einer Berufsausbildung,
•  Sprachkursfinanzierung in Deutschland zur Vorbereitung auf das Praktikum,
•  Finanzierung eines praktikums- und ausbildungsbegleitenden Sprachkurses,
•  Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des ausbildungsvorbereitenden Praktikums und der Berufsausbildung,
•  berufspädagogische Ausbildungsbegleitung.

Für die „Vermittlung in eine qualifizierte Beschäftigung in Engpassberufe“ wird das Programm arbeitslosen jungen Fachkräften ebenfalls finanzielle Förderleistungen anbieten.
Als Engpassberufe gelten derzeit:

•  Ärzte und Gesundheitspersonal
•  Ingenieure und technische Fachkräfte
•  Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe
 
Bei von der Bundesagentur für Arbeit festgestellten regionalen Sonderbedarfen an qualifizierten Fachkräften können arbeitslose junge Fachkräfte, die regional in diese Berufe einmünden, ebenfalls die finanziellen Leistungen des Programms in Anspruch nehmen.

Arbeitslose junge Fachkräfte können folgende finanzielle Leistungen beantragen:

•  Sprachkursfinanzierung im Herkunftsland (bis zu 2 Monate),
•  Kostenpauschale zu den Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen,
•  Umzugs-und Aufenthaltskostenpauschale zur Arbeitsaufnahme,
•  Kostenerstattung für Anerkennungsverfahren (ausschließlich für reglementierte Engpassberufe),
•  Kostenerstattung für den Anpassungslehrgang zur Erlangung der beruflichen Anerkennung (reglementierte Engpassberufe),
•  Sprachkursfinanzierung eines berufsbegleitenden Deutschunterrichts oder Vollzeitsprachkurs in Deutschland.

Die ZAV hat mit den Vorbereitungen für das Antragsverfahren und die finanztechnische Abwicklung des Programms begonnen. Informationen zum Programm, seinen Förderinstrumenten und zum Antragsverfahren werden bis Ende des Jahres vorliegen..