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PRESSEMITTEILUNG
Bundesverband Metall (BVM) zur Bundestagswahl 2025:
Mehr Flexibilität beim Arbeitszeitgesetz nötig
Ende Dezember 2024 hat der Bundestag über eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes diskutiert – ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Die aktuellen Regeln passen nicht mehr zu den modernen Arbeitsformen und den betrieblichen Realitäten. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer wünschen sich daher mehr Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung.
Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie könnte dabei als Vorbild dienen. Sie legt eine maximale Wochenarbeitszeit fest, statt sich – wie in Deutschland – auf eine tägliche Höchstgrenze zu konzentrieren. Das würde es erleichtern, an manchen Tagen länger als zehn Stunden zu arbeiten, wenn es nötig ist.
BVM-Präsident Willi Seiger: Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist dringend geboten. Vorbild kann die Europäische Arbeitszeitrichtlinie mit einer maximalen Wochenarbeitszeit sein, statt der in Deutschland vorgegebene täglichen Höchstgrenze. Warum müssen wir diese Dinge in Deutschland kleinteiliger regeln als es Sinn macht? Arbeitnehmer und Arbeitgeber wünschen sich hier mehr Gestaltungsspielraum. Pragmatismus und Übernahme von Verantwortung sind jetzt gefragt. Das Metallhandwerk fordert Luft zum Atmen.
Zudem könnte eine sogenannte Tariföffnungsklausel es ermöglichen, dass einzelne Branchen die Arbeitszeiten an ihre speziellen Bedürfnisse anpassen. Das ist in der EU-Richtlinie bereits für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen und würde dem vielfältigen Metallhandwerk helfen.
Der Arbeitsmarkt hat sich geändert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen großen Verhandlungsspielraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze. Hier kann deutlich mehr Selbstbestimmung zugelassen werden.
Pressekontakt
karlheinz.efkemann@metallhandwerk.de
0201/89619-0