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Der DQR ist vor einigen Jahren von Bund und Ländern ins Leben gerufen worden mit dem Ziel, die Gleichwertigkeit der dualen mit der akademischen Bildung herbeizuführen und die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu steigern. Ein gutes Beispiel dafür ist die Gleichwertigkeit zwischen einem Meistertitel und einem akademischen Bachelor.
Doch trotz diesem schönen Beispiel fehlt dem DQR immer noch die Akzeptanz und die Bekanntheit in der Öffentlichkeit. Deshalb wird dessen Funktion als „Gütesiegel“ erheblich eingeschränkt und die Relevanz zugleich geschwächt.
In Österreich und der Schweiz ist es gelungen, über rechtliche Wege den dortigen Qualifikationsrahmen erfolgreich zu erhöhen. Dieser Weg kann auch hier in Deutschland eine gleichberechtigte Darstellung generieren, so dass sich der ZDH für eine gesetzliche Verankerung einsetzt.
Bei näherem Interesse lesen Sie sich das als Anlage beiliegende Positionspapier des ZDH durch.